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   VG Braunschweig, 27.05.2004 - 1 A 103/04   

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VG Braunschweig, 27.05.2004 - 1 A 103/04 (https://dejure.org/2004,21256)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 27.05.2004 - 1 A 103/04 (https://dejure.org/2004,21256)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 1 A 103/04 (https://dejure.org/2004,21256)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht weist Klage der Initiative Bürgerbegehren Schlosspark ab

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 15 A 203/02

    Begriff des kassatorischen Bürgerbegehrens; Reichweite des Schutzes von

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.05.2004 - 1 A 103/04
    Da es sich bei dieser Frist um eine Ausschlussfrist handelt, kommt auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand schon aus Rechtsgründen nicht in Betracht (vgl. OVG Münster, NVwZ-RR 2003, 584; Wefelmeier in KVR-NGO § 22b Rn. 47b).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2002 - 15 A 1537/00

    Kreisumlage für eine Kreisgesamtschule

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.05.2004 - 1 A 103/04
    Sie findet ihre Rechtfertigung in der Überlegung, Entscheidungen, die in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu treffen sind, vom Einflussbereich plebiszitärer Entscheidungen auszunehmen, weil diese die Berücksichtigung und Abwägung einer Vielzahl öffentlicher und privater Interessen erfordern, die sich nicht in das Schema einer Abstimmung mit "Ja" und "Nein" pressen lassen (OVG Münster, NVwZ-RR 2002, 767; vgl. auch die Regierungsbegründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts LT-Drucks. 13/1450 S. 104; Wefelmeier in KVR-NGO § 22b Rn. 24).
  • VG Halle, 22.12.2011 - 1 A 165/10

    Anerkennung der Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung

    Dieser Antrag wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 2. April 2004 - 1 A 103/04 - rechtskräftig als offensichtlich unbegründet abgelehnt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2006 - 2 LB 8/06

    Bürgerbegehren, Haushaltssatzung, Kommunalrecht, Kostendeckungsvorschlag,

    Entsprechend richtet sich ein Bürgerbegehren auch dann gegen den Beschluss einer Gemeindevertretung, wenn sich das Bürgerbegehren inhaltlich auf einen Beschluss der Gemeindevertretung bezieht und seiner Zielsetzung nach auf eine Korrektur dieses Beschlusses ausgerichtet ist (Senat in ständiger Rechtsprechung; vgl. Beschluss des Senats v. 17.12.1991, - 2 L 319/91 -, Die Gemeinde 1992, 292 ff; Urt. des Senats v. 19.12.2005, - 2 LB 19/05 -, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.12.2004, - 10 LA 84/04 - im Anschluss an VG Braunschweig, Urt. v. 27.05.2004, - 1 A 103/04 -).
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